Beschreibung
Der PAL-Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung, vom PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen Musteraufgabensatz. Am 2. Juli 2015 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/-in in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen 6 Schwerpunkte auszuwählen: Handformguss, Maschinenformguss, Druck und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb und Kernherstellung. Die Entscheidung für den geeigneten Schwerpunkt trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen.