Die praktische Bedeutung von Nachlassinsolvenzverfahren und Nachlassverwaltung ist enorm, da sie zur Begrenzung der Haftung des Erben führen können. Gleichwohl enthält die Insolvenzordnung nur rudimentäre Vorschriften über die Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Besonderes Augenmerk richtet die Bearbeitung auf nachlassinsolvenzverfahrenstypische Ansprüche des Insolvenzverwalters, also z.B. auf Herausgabe- und Schadensersatzansprüche gegen Erben, Anfechtungsgegner und Nachlassverwalter. Ein nachlassinsolvenzspezifisches Mustergutachten soll dem als Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter tätigen Praktiker ermöglichen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, und es dem Insolvenzrichter erleichtern, die Vollständigkeit eines Insolvenzeröffnungsgutachtens zu überprüfen.
Jan Roth, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main;Jürgen Pfeuffer, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main.