Beschreibung
Moderne Informationstechniken können und sollen dazu beitragen, die Qualität und Transparenz der medizinischen Versorgung zu verbessern und das Gesundheitswesen wirtschaftlicher zu gestalten - und alles soll zum Nutzen und Wohle der Patient:innen sein. So der hehre Ansatz. Über Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes von IT im Gesundheitswesen entscheidet letztlich die Akzeptanz der Menschen. Die Diskussionen um Gesundheitskarte, Telematikinfrastruktur und Elektronische Patientenakte erregen die Gemüter. Peter Schaar, langjähriger Bundesdatenschutzbeauftragter bringt Licht ins dunkle Daten- und Gesundheitsdickicht. Warum stoßen Innovationen im Gesundheitssektor bei vielen Beteiligten auf große Skepsis? Wie lässt sich die Entwicklung und Realisierung sinnvoller IT-gestützter Lösungsansätze beschleunigen? Welche Rolle spielt der eng geschnittene, kleinteilige Regulierungsrahmen - nicht nur, aber auch beim Datenschutz?
Autorenportrait
Peter Schaar Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Berlin; Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. (2003-2013), Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Gesellschaft für die Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Biographisches: Diplom-Volkswirt, geb. 1954, lebt in Berlin und Hamburg. 1980 bis 1986 verschiedenen Funktionen in der Verwaltung der der Freien und Hansestadt Hamburg, 1986 bis 2002 zunächst Referatsleiter, dann Stellvertreter des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. 2002 bis 2003 Geschäftsführer eines Datenschutz-Beratungsunternehmens, 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Lehrbeauftragter am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg. Leitung der Europäischen Akademie für Datenschutz und Informationsfreiheit (EAID) in Berlin. Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Gesellschaft für die Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik), Mit-Herausgeber des Jahrbuchs Informationsfreiheit und Informationsrecht und der European Data Protection Law Review (EDPL).
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