Beschreibung
Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Tauschgerechtigkeit. Geben und Nehmen fehlt allerdings die Gleichwertigkeit, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass ein Sündenerlass zunächst eine Wiedergutmachung verlange. Hier setzt der Traktat De restitutione im Summenkommentar des Francisco de Vitoria an. Sein Einfluss ist enorm: Dass aus der moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht in der Frühen Neuzeit ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für Bereicherungs- und Deliktshaftung und der konsequenten Umsetzung der Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist maßgeblich der Behandlung dieser Fragen durch Vitoria zuzuschreiben.