Beschreibung
Ehe- und Gesellschaftsrecht liegen nur auf den ersten Blick weit auseinander. Tatsächlich weisen beide Bereiche zahlreiche Gemeinsamkeiten auf, die es rechtfertigen, eine richterliche Kontrolle von Ehe- und Gesellschaftsverträgen nach den gleichen Prinzipien durchzuführen: In beiden Fällen greifen Richter unter Anwendung der Generalklauseln des BGB in Verträge ein, die die Parteien zur Regelung und Abwicklung einer stark persönlich geprägten Beziehung geschlossen haben. Ehe und Gesellschaft sind zudem gleichermaßen auf eine gemeinsam gestaltete Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Parteien angelegt. Dieser dynamische Charakter von Ehe und Gesellschaft ermöglicht die gemeinsame Beantwortung dogmatisch und praktisch relevanter Fragestellungen. Er erklärt nicht nur die Entwicklung der Rechtsprechung, sondern begründet auch die bisher in Rechtsnatur und Anwendung noch weitgehend ungeklärte Ausübungskontrolle, die im Ehe- und Gesellschaftsrecht gleichermaßen an Bedeutung gewinnt. Die Untersuchung berücksichtigt das neue Unterhaltsrecht und wurde mit dem Erhardt-Immelmann-Preis der Universität zu Köln ausgezeichnet.