Beschreibung
Es ist unbestritten, daß die Institution "Schule" eine Vielzahl von Funktionen wahrzunehmen hat. Sie soll qualifizieren, sozialisieren, integrieren, selektieren, legitimieren, disziplinieren, emanzipieren usw., um nur einige von vielen weiteren Aufgaben dieser Einrichtung zu nennen. Bei der Erfüllung der genannten Agenden befinden sich öffentliche Schulen und mit ihr die Lehrer und Schüler nicht in einem abgegrenzten, isolierten Raum, der seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten unterliegt, sondern vielmehr ist innerschulisches Handeln mehr oder weniger ausführlich durch staatliche Normen geregelt. Der Lehrerstatus birgt - einerseits aus seiner Stellung als Beamter/Angestellter des öffentlichen Dienstes und andererseits aus seiner Position als Unterrichtender und Erziehender - ein nicht unwesentliches Konfliktpotential in sich. Im heutigen Verständnis von pädagogischer Freiheit soll das relativ autonome und somit eigenverantwortliche Tätigwerden von Lehrern einen sehr weiten Bereich umfassen. Die Aufgabe des Staates besteht darin, die Grundvoraussetzungen für eine ungestörte Entfaltung dieser Freiheiten zu garantieren. Dies bedeutet nicht nur, daß der Staat durch entsprechende gesetzliche Vorkehrungen die Einmischung Dritter unterbindet, sondern vor allen Dingen seine eigenen interventionistischen Maßnahmen unterläßt und diese Verpflichtung zur Nichteinmischung in bestimmte Bereiche auch gesetzlich festschreibt. Diese Studie geht der Frage nach, ob und wie die einzelnen Rechtsordnungen der verschiedenen Länder (England, Frankreich, Niederlande, Österreich, Spanien) die pädagogische Freiheit tatsächlich schützen und welche staatlich aber auch schulautonom gesteuerten Instrumentarien beschränkende Wirkungen entfalten. Diesbezüglich sind daher nicht nur gesetzliche Vorschriften zu überprüfen, sondern auch die Institution der Schulaufsicht, Kontroll- und Mitspracherechte der Eltern, interne schulische Bestimmungen, hierarchische Konstellationen und andere Bereiche zu analysieren, die das autonome Handeln von Lehrern beeinträchtigen können. Es geht somit auch darum aufzuzeigen, wie die Kompetenzen aller am Schulgeschehen Beteiligten verteilt und geschützt sind.