Beschreibung
Berliner Kommentar Mietrecht - jetzt in Neuauflage: Alle praxisrelevanten Probleme aus Mietrecht und Leasing werden von den versierten Praktikern wieder ausführlich behandelt und rechtssicheren Lösungen zugeführt. Damit man in jedem Fall schnell zu richtigen Entscheidungen und optimalen Gestaltungsergebnissen kommt. Brandaktuell: Mietrecht ist Fallrecht. Entsprechend groß ist der Einfluss der Rechtsprechung und die Flut an neuen Entscheidungen der Instanzgerichte und der zuständigen BGH-Senate, die man natürlich kennen muss. Etwa zu folgenden Themen: Praktische Auswirkungen der Mietpreisbremse Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei unrenoviertem Wohnraum Folgen der Verletzung der Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen Beschränkung der Minderung bei Umweltmängeln (ortsübliche Immissionen) Übersichtlich: Ob man nun als erfahrener Praktiker gezielt nach Antworten auf schwierige Rechtsfragen sucht oder sich zu einem Themenbereich bloß einen ersten Überblick verschaffen möchte - mit diesem Kommentar kommt man stets im Handumdrehen vom Problem zu seiner Lösung. Detailliertes Stichwortverzeichnis Separate Schlagwortverzeichnisse vor sehr umfangreichen Kommentierungen (z.B. Betriebskosten, Mieterhöhung) ausgedehnte Anhänge zu besonders praxisrelevanten Themen wie Schönheitsreparaturen oder Mietminderung Kompetent: In puncto Fachkompetenz der Autoren sei hier - pars pro toto - nur auf die langjährige praktische Erfahrung der beiden Herausgeber hingewiesen. Thomas Spielbauer war bis 2016 Vizepräsident des Landgerichts München I und Vorsitzender einer Zivilkammer, die für die Berufungen und Beschwerden in WEG-Verfahren zuständig ist. Er war früher als Richter in Mietsachen beim Amtsgericht tätig und sowohl in der Lehre (Rechtspfleger- und Referendarausbildung) als auch bei seiner mehrjährigen Tätigkeit beim Oberlandesgericht München mit mietrechtlichen Fragen befasst. Joachim Schneider war von 1998 bis Ende 2010 in der Mietrechtsabteilung des Amtsgerichts Nürnberg tätig. Seit 01.01.2011 ist er Vorsitzender Richter der 14. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die Kammer ist schwerpunktmäßig für Streitigkeiten aus dem Bereich der Geschäftsraummiete zuständig. Seit 2005 ist er außerdem intensiv im Rahmen der Fachanwaltsausbildung (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) als Referent für den mietrechtlichen Bereich tätig. Seine Themenschwerpunkte sind Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Mietsicherheit und die Modernisierungsmieterhöhung.
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