Beschreibung
Zum Werk Dieser umfassende Kommentar zum OWiG orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau in prägnanter und leicht verständlicher Weise. Er bietet auch dort Lösungsvorschläge an, wo Gerichtsentscheidungen bisher noch nicht vorliegen. Aufgezeigt werden dabei auch Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht. Den Bedürfnissen der Benutzer entsprechend enthält der Anhang u.a. eine Reihe bundesrechtlicher Regelungen, auf die das OWiG verweist oder an die es anknüpft, sowie eine größere Anzahl landesrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften. Vorteile auf einen Blick lückenlose Auswertung der BGHRechtsprechung pragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieft bearbeitet von hochqualifizierten Experten aus Praxis und Wissenschaft Zur Neuauflage Die 5. Auflage bringt das Werk auf den Bearbeitungsstand Juli 2017. Sie verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a. die am 1.7.2017 in Kraft getretenen umfassenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit der Neufassung des § 29a OWiG zur Einziehung des Wertes von Taterträgen und weiteren Modifikationen der §§ 22, 30, 87, 88, 90, 99, 110 b und 133 OWiG das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen mit grundlegenden Neuregelungen der §§ 110a ff. OWiG das BundeswehrAttraktivitätssteigerungsgesetz mit einer Änderung des § 131 OWiG das Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes mit Änderungen zu den Gebühren und Auslagen gemäß § 107 OWiG das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes vom 21.10.2016 mit Änderungen der §§ 120, 123 OWiG Zudem ist auch der umfangreiche Anhang aktualisiert worden, der insbesondere durch den Abdruck der wichtigsten ergänzenden Vorschriften des Landesrechts den Praxisnutzen des Kommentars erhöht. Zielgruppe Für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden, Wirtschaftsunternehmen und Verbände, Rechtswissenschaftler.