Beschreibung
Neben der Gerechtigkeit ist die Rechtssicherheit einer der Hauptzwecke des Rechts. Aus dem rechtlichen Diskurs einer institutionalisierten Rechtsordnung, zumal der deutschen, aber auch einer gemeineuropäischen, ist sie nicht wegzudenken. Andreas von Arnauld verdeutlicht und rekonstruiert eine idée directrice des Rechts, die gerade wegen ihrer Allgegenwart im juristischen Diskurs Gefahr läuft, verschüttet zu werden. Er legt dabei einen primär induktiv-phänomenologischen Ansatz zu Grunde. Aus verschiedenen Blickwinkeln heraus leuchtet er die Teleologie der Rechtssicherheit, ihre wesentlichen normativen Strukturen sowie Erscheinungsformen und Verwendungen des Rechtssicherheitsarguments aus. Der Vergleich mit anderen europäischen Rechtsordnungen trägt dazu bei, Einseitigkeiten der nationalen Perspektive zu korrigieren.